Berufsordnungskommission

Regionale Berufsordnungskommission D-CH

Aufgaben der Berufsordnungskommission
Mit ihrer beruflichen Tätigkeit setzen sich Physiotherapeutinnen und -therapeuten für das Wohl vieler Menschen ein. Die sich dadurch ergebenden vielfältigen Begegnungen erfordern einheitliche Grundsätze, die das Verhalten von Physiotherapeutinnen und -therapeuten gegenüber Patienten, der Öffentlichkeit, Berufspartnern, Kolleginnen und den Versicherern regeln.
Dafür gibt es die Berufsordnung von physio Schaffhausen-Thurgau, die der Berufsordnung von Physioswiss untergeordnet ist. Sie dient der Verhaltensorientierung, der ethischen Konsensbildung und als Grundlage für die Behandlung von Beschwerden. Die Berufsordnung ist für alle Mitglieder von physio Schaffhausen-Thurgau verbindlich und als Verhaltenskodex für alle Physiotherapeutinnen und -therapeuten von Bedeutung.